Hausordnung der Kinder-, Jugend- und Familienerholungsstätte Teufelssee (KJFE)
Hausordnung der Kinder-, Jugend- und Familienerholungsstätte Teufelssee (KJFE)
Hausregeln
- kein Konsum von hochprozentigem Alkohol
- kein Konsum von Drogen
- kein offenes Feuer, kein Grillen mit offener Flamme
- Rauchverbot! mit Ausnahme in der Raucher*innenecke
- keine Gewalttätigkeiten
- Rücksichtnahme auf andere Bewohner*innen / Nutzer*innen ab 22 Uhr Zimmerlautstärke
- Check-out Zimmer bis 11 Uhr
- Check-in ab 14 Uhr
- Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
- es gilt die aktuelle Hausordnung
- die Einrichtung befindet sich mitten im Grunewald. Der Schutz und die Vermeidung von Störungen der Pflanzen- und Tierwelt hat höchste Priorität.
- In der KJFE Teufelssee gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Aufenthalt in der KJFE Teufelssee
- Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung. Die Leiter*innen sind verantwortlich für ihre Gruppe.
- Die Unterbringung geschieht nach Absprache mit der/dem Gruppenleiter*in. Soweit geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, können Familien oder (Ehe-) Paare einen gemeinsamen Bungalow erhalten.
- Auf die Mithilfe der Gäste kann nicht verzichtet werden. Dazu gehört, dass die von ihnen benutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten.
- Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit Bettwäsche oder Schlafsäcke benutzt werden.
- In den Schlafräumen dürfen Speisen nicht zubereitet werden. Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken nicht gestattet.
- Teilbereiche der KJFE-Teufelssee können zu Reinigungszwecken vormittags geschlossen werden.
- Die KJFE-Teufelssee ist auf Grund ihrer besonderen Lage in Absprache mit Berliner Forsten rauchfrei. Daher sind Rauchen und offenes Feuer auf dem gesamten Gelände (insbesondere Außengelände der KJFE-Teufelssee) ausnahmslos verboten. Bei Übertreten dieser Regel berechnen wir eine Reinigungsgebühr von 30,- €. Das Rauchen ist ausschließlich in einem extra ausgewiesenen Bereich gestattet. Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Feuer die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder an der Decke), haftet für alle anfallenden Kosten (z.B. Feuerwehreinsatz).
- Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
- Grundsätzlich ist die Benutzung von Rundfunkgeräten nur dann gestattet, wenn andere Gäste hierdurch nicht gestört werden.
- Besucher*innen dürfen nicht im Zimmer empfangen werden, dafür steht der Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Für die Dauer des Aufenthaltes müssen Sie für die Aufbewahrung und Sicherheit ihrer eigenen Sachen selbst sorgen, der Einrichtungsträger übernimmt keine Haftung!!!
- Sollten Sie Schäden verursacht haben, melden Sie dies bitte umgehend - der Einrichtungsträger muss Ihnen diese vor versicherungsrechtlicher Klärung in Rechnung stellen. Sollten Sie bei der Anreise Schäden in den Bungalows feststellen, teilen Sie uns diese bitte umgehend mit, damit nicht sie dafür haftbar gemacht werden. Das gesamte Ihnen zur Verfügung gestellte Mobiliar/Inventar ist Trägereigentum und darf nicht zweckentfremdet oder vom Gelände entfernt werden.
Der/die Gruppenleiter*in verpflichtet sich für die Einhaltung der Hausordnung. Bei Minderjährigen hat der/die Gruppenleiter*in die Aufsichtspflicht. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden haftet bei Nichtfeststellung des Schuldigen die Gruppe gesamtschuldnerisch. Begleitpersonen von Gruppen haben Vorbildfunktion und sollen sich bezüglich Rauchen und Alkohol dementsprechend verhalten.
Hausrecht
Die Einrichtungsleitung oder ein/e von ihr Beauftragte*r übt das Hausrecht im Auftrage des Trägers der Einrichtung aus. Die Einrichtungsleitung oder Beauftragte können bei Nichtbeachtung der Hausregeln/Hausordnung ein Hausverbot aussprechen. Das Hausverbot wird mündlich begründet. Betrunkene Gäste können des Hauses verwiesen werden.
Etwaige Verbesserungsvorschläge der Gäste sind jederzeit willkommen. Wünsche und Beschwerden können an die Einrichtungsleitung gerichtet werden.
November 2023